Grobstolliger Winterreifen auf verschneiter Fahrbahn
Tipp

Reifenwechsel: Worauf es diesen Herbst ankommt

Anders als in Österreich gibt es in Deutschland kein Datum, ab dem Winterreifen Pflicht wären. Es zählt allein die Straßenlage, und die kann schon im Oktober umschlagen. Seit Oktober 2024 gilt außerdem: Nur noch das Alpine-Symbol macht einen Reifen zum Winterreifen.

Situative Winterreifenpflicht. Vorgeschrieben ist nicht ein Zeitraum, sondern ein Zustand: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur fahren, wer wintertaugliche Reifen montiert hat. Wer bei solchen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, zahlt ein Bußgeld ab 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Behindert er dabei andere, wird es teurer. Dazu kommt das Versicherungsrisiko: Im Schadensfall kann die Kaskoversicherung die Leistung kürzen.

Das Alpine-Symbol ist entscheidend. Die alte M+S-Kennung allein reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Wintertauglich ist ein Reifen nur noch mit dem Alpine-Symbol an der Flanke, dem kleinen Berg mit der Schneeflocke, auch 3PMSF genannt. Wer noch ältere M+S-Reifen ohne dieses Zeichen fährt, ist damit nicht mehr regelkonform unterwegs. Wir sehen uns die Flanke bei jedem Radwechsel an und sagen Ihnen, woran Sie sind.

Profiltiefe und Alter. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter. Das ist für den Winter deutlich zu wenig. Wir empfehlen, spätestens bei 4 Millimetern zu wechseln, weil Grip auf Schnee und die Aquaplaning-Reserve darunter spürbar nachlassen. Unabhängig vom Profil altert die Gummimischung: Reifen jenseits von sechs bis acht Jahren gehören geprüft, auch wenn sie noch gut aussehen. Das Herstellungsdatum steht als vierstellige DOT-Nummer auf der Flanke.

Termin früh legen. Der Andrang beginnt erfahrungsgemäß mit dem ersten Frost, und dann sind die Werkstätten in der Region für Wochen ausgebucht. Wer im September oder Anfang Oktober bucht, bekommt seinen Wunschtermin. Auf Wunsch lagern wir Ihren zweiten Satz bei uns ein, gereinigt, auf Schäden geprüft und richtig gelagert.

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Fahrzeug auf der Hebebühne mit geöffneter Motorhaube
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HU 2026: Blaue Plakette und was die EU plant

Wer 2026 zur Hauptuntersuchung muss, erkennt das an der blauen Plakette. An den Prüfintervallen ändert sich in diesem Jahr nichts. Interessanter ist, was aus Brüssel kommt. Beschlossen ist davon allerdings noch nichts.

Die Farbe sagt, wann es so weit ist. Blau steht für Fälligkeit im Jahr 2026. Wer die HU besteht und dem üblichen Zwei-Jahres-Intervall unterliegt, bekommt eine braune Plakette mit Laufzeit bis 2028. Die Farben laufen im festen Sechserzyklus: Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün. Danach wiederholen sie sich.

Die Intervalle bleiben, wie sie sind. Für Pkw gilt weiterhin: erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Der Vorschlag der EU-Kommission, Fahrzeuge ab zehn Jahren jährlich vorzuführen, wurde von den EU-Abgeordneten abgelehnt.

Die Frist zu überziehen kostet. Zwei bis vier Monate darüber werden mit 15 Euro geahndet, bis zu acht Monaten mit 25 Euro. Wer mehr als acht Monate überzieht, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg, und die Prüfstelle führt dann eine erweiterte Untersuchung durch, die zusätzlich kostet. Ein Termin zur rechten Zeit ist also schlicht günstiger.

Was noch verhandelt wird. Auf EU-Ebene liegt ein Paket auf dem Tisch: Assistenzsysteme sollen künftig Teil der Prüfung werden, bei offenen Rückrufen soll es keine Plakette mehr geben, und eine im Ausland durchgeführte HU soll anerkannt werden. Das sind bislang Vorschläge. Sie müssen im EU-Parlament und mit den Mitgliedstaaten erst noch ausgehandelt werden. Für Ihren nächsten Termin ändert sich dadurch nichts.

Wir bereiten Ihr Fahrzeug auf die HU vor, prüfen die üblichen Mängelpunkte im Vorfeld und begleiten Sie durch den Termin, damit es beim ersten Anlauf klappt.

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Doppelte Endrohre einer Fahrzeug-Abgasanlage
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Euro 7 kommt am 29. November 2026

Ende November greift die neue Abgasnorm, zunächst aber nur für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle. Die Frage, die uns Kunden am häufigsten stellen, lässt sich kurz beantworten: Für Ihr vorhandenes Auto ändert sich nichts.

Bestandsfahrzeuge sind nicht betroffen. Bereits zugelassene Autos müssen nicht auf Euro 7 umgerüstet werden. Es gibt keine Nachrüstpflicht, keine neue Abgasuntersuchung und keinen Grund, jetzt aus Sorge vor der Norm ein Fahrzeug abzugeben.

Der Zeitplan. Ab dem 29. November 2026 müssen neue Pkw-Modelle die Norm für ihre Typgenehmigung erfüllen. Ab dem 29. November 2027 gilt sie dann für alle neu zugelassenen Pkw. Wer in dieser Zeit einen Neuwagen kauft, sollte beim Händler nachfragen, nach welcher Norm das konkrete Fahrzeug genehmigt ist.

Was tatsächlich strenger wird. Die Grenzwerte für die klassischen Schadstoffe bleiben gegenüber Euro 6 weitgehend unverändert. Verschärft wird vor allem die Messmethode. Partikel werden künftig ab einer Größe von 10 Nanometern erfasst statt wie bisher ab 23, und diese Regel gilt nun für alle Ottomotoren. Neu sind außerdem Vorgaben für den Abrieb von Bremsen und Reifen sowie für die Haltbarkeit von Antriebsbatterien. Das betrifft auch Elektroautos.

Der Umweltpass. Neuwagen bekommen ein Dokument, das die Umweltwerte zum Zeitpunkt der Zulassung festhält: Schadstoff- und CO₂-Emissionen, Verbrauch beziehungsweise Stromverbrauch, bei Elektroautos die Reichweite, dazu Motorleistung und Angaben zur Dauerhaltbarkeit der Batterie. Beim Gebrauchtwagenkauf dürfte das künftig ein nützliches Vergleichsmittel sein.

Sie sind unsicher, welche Abgasnorm in Ihrem Fahrzeugschein steht oder was das für Umweltzonen bedeutet? Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung mit. Wir sehen gemeinsam nach.

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